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MDR Frist zur Umsetzung um ein Jahr verschoben !?

Jana Bindzus

Schon zu Schulzeiten war es ein schlechter Rat die Hausaufgaben eine Stunde vor Unterrichtsbeginn zu erledigen.


Mit der Ankündigung der EU Kommissarin, dass die Kommission noch in der ersten Aprilwoche über die Verschiebung der Umsetzungsfrist für die MDR um ein Jahr, auf Grund der Covid-19 Pandemie, entscheiden soll, verschafft Zeit.

[Quelle: BVMED-Pressemeldung 38/20 Mittwoch 25.03.2020]


Diese Zeit sollte nicht tatenlos verstreichen. Aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben, was wohl auch in diesem Fall zutreffend ist.


Mit der Umsetzungsfrist besteht ja die Forderung rechtlich vorgeschriebene Prozesse oder ein ganzes QM-System, MDR konform, im Unternehmen zu etablieren. Die Betonung liegt auf etablieren. Einige Unternehmen hätten sich damit sicherlich schwergetan.

Jetzt ist durch die Verschiebung, und ist der Anlass auch noch so unerfreulich, eine Chance aufgetan um aufzuholen. Diese Chance gilt es jetzt zu nutzen.

[Quelle Titelbild: Pixbay]

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